Immobilien
Liegenschaften, also unbewegliche Sachen. Im Bereich Recht die Bezeichnung für Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte (z. B. Erbbaurecht, Erbpachtrecht, Bergwerkseigentum). Die Übertragung des Eigentums an Immobilien und die Belastung von Immobilien bedarf der Eintragung in das jeweilige Grundbuch.Jedes der folgenden Keywords steht für eine relevante Internetadresse. Ein Besuch lohnt sich..
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